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Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) werden die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz (TMG) enthaltenen Bestimmungen zusammengeführt. Dies betrifft insbesondere auch den Umgang mit Cookies. Neu sind dabei die sogenannten anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung.